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LG Düsseldorf weist millionenschwere Schadenersatzklage gegen Zementhersteller ab
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Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von über mehr als 131 Millionen Euro gegen sechs Zementhersteller wegen kartellrechtswidriger Absprachen abgewiesen. Die Klägerin habe Forderungen im dreistelligen Millionenbereich im Wege der Abtretung erworben und diese gegen Erfolgshonorar eingeklagt, ohne hierfür eigene Mittel aufwenden zu müssen. Die Abtretungen seien daher wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz und die guten Sitten im Sinne von § 138 BGB unwirksam, so das Düsseldorfer Gericht. Gegen das Urteil vom 17.12.2013 (Az.: 37 O 200/09 [Kart]) kann Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.
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