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Einrichtung einer Servicestelle nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
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Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) am 01.01.2014 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Servicestelle eingerichtet, die über das Gesetz und über Tariftreue- und Entgeltregelungen informiert. "Das war eine Punktlandung", so Wirtschaftsminister Olaf Lies. "Nun können wir insbesondere die kleineren Kommunen, aber auch alle anderen niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber bei der Anwendung des neuen Gesetzes unterstützen."
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