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FG Münster: Errichtung kommunaler GmbH zwecks Vermietung einer Sporthalle ist kein Gestaltungsmissbrauch
Einer kommunalen GmbH, die eine Sporthalle errichtet und diese örtlichen Sportvereinen überlässt, ist der Vorsteuerabzug aus den Baukosten nicht wegen Gestaltungsmissbrauchs zu versagen. Dies hat das Finanzgericht Münster mit einem Urteil vom 03.11.2015 entschieden (Az.: 15 K 1252/14 U).
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