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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3355; IMRRS 2016, 1880
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Messuhren addiert: Energiedienstleister haftet gegenüber Vermieter!
KG, Urteil vom 01.07.2016 - 14 U 23/15
1. Der Vermieter hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Energiedienstleister, wenn dieser Heiz- und Warmwasserkosten fehlerhaft abrechnet (hier: Daten zweier Messuhren fehlerhaft addiert).
2. Haben Mieter aufgrund der für sie nicht erkennbar fehlerhaften Abrechnung überhöhte Nebenkosten gezahlt, steht ihnen ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter zu. Der Vermieter hat dann einen Schaden in Höhe dieser zu viel gezahlten Nebenkosten, weil er seinerseits gegenüber Mietern, die aufgrund der fehlerhaften Abrechnung zu geringe Nebenkosten gezahlt haben, wegen Fristablaufs (§556 Abs. 3 Satz 3 BGB) keinen Nachzahlungsanspruch geltend machen kann.
Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unrichtiger Abrechnung
LG Berlin, Urteil vom 20.01.2015 - 22 O 187/12
Der Eigentümer und Vermieter kann von dem mit der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten beauftragten Energiedienstleister die Korrektur der unrichtigen Abrechnung sowie Schadensersatz in Höhe der von den Mietern überzahlten Vorauszahlungen verlangen.