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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1662; IMRRS 2014, 0871
Mit Beitrag
Prozessuales
Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts
BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
Zur Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts zwar minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt, jedoch aufgrund der Umstände des Einzelfalls als "sehr, sehr gering" anzusehen ist.*)
Asbestplatten nicht fachgerecht entfernt: Vermieter haftet!
LG Berlin, Urteil vom 21.12.2012 - 65 S 200/12
Werden Vinylasbestplatten im Flurbereich einer Mietwohnung ohne besondere Staubschutzvorkehrungen entfernt, indem weder eine Absicherung gegen Staub (Befeuchtung und Sicherung von Nachbarbereichen) noch ein Aufsaugen der Reste und ein Binden ggf. vorhandener Reste durch Aufbringen einer Haftdispersion vorgenommen wurde, muss der Vermieter als Auftraggeber der Renovierung für die dem Mieter daraus erwachsenden Gesundheitsschäden einstehen und diesbezügliche Schäden ersetzen.