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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 1094
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Durch das Unterschreiben eines "Schadensprotokolls" wird der Mangel nicht anerkannt!
OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2014 - 8 U 138/13
Treten nach Ausführung der Leistung Schäden auf und ist streitig, ob diese auf eine mangelhafte Ausführung der Arbeiten zurückzuführen sind, kann die Unterzeichnung eines "Schadensprotokolls", in dem der Schadensvorgang spezifiziert geschildert und die Schadenshöhe geschätzt wird, nicht als Schuldanerkenntnis des Auftragnehmers gewertet werden.