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IBRRS 2014, 3169
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen eine Windkraftanlage
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.11.2014 - 1 B 10905/14
1. Ein Widerspruch gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage ist wegen Verwirkung unzulässig, wenn in der Erhebung des Widerspruchs eine missbräuchliche Wahrnehmung von Rechten liegt.
2. Dies ist der Fall, wenn ein erst gegen Ende der Jahresfrist des § 2 Abs. 4 UmwRG eingelegter Widerspruch hätte bereits deutlich früher erhoben werden können.
3. Vom Vorstand der Ortsgruppe eines anerkannten Naturschutzverbands kann erwartet werden, dass er den Landesverband über die Genehmigung von Windkraftanlagen im Gebiet der Ortsgruppe frühzeitig unterrichtet.
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