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IBRRS 2015, 0241
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Bauvertrag
Bauaufsichtliche Zulassung fällt weg: Balkonbauer trifft keine Hinweispflicht!
LG Aurich, Urteil vom 08.01.2015 - 2 O 157/10
Ein Balkonbauer ist nicht verpflichtet, auf den nachträglichen Wegfall der bauaufsichtlichen Zulassung hinzuweisen, wenn er sich mit dem Besteller auf das nachträgliche Bohren eines dritten Loches in der Balkonplatte verständigt, um einen Abfluss von Regenwasser gewährleisten zu können.
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