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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2476; IMRRS 2015, 1073
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Getrennte Vorauszahlungen sprechen für verschiedene Abrechnungskreise!
AG Ludwigsburg, Urteil vom 15.05.2015 - 7 C 3065/14
1. Vereinbaren die Vertragsparteien im Mietvertrag getrennte Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten, ist von zwei Abrechnungskreisen auszugehen. Ob einheitliche oder verschiedene Abrechnungszeiträume für die beiden Kostengruppen festgelegt sind, ist unerheblich.
2. Ein "Nullsummenspiel" kommt nicht in Betracht, wenn sich die Summe der Betriebskosten ändert.
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