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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2535; IMRRS 2015, 1100
Mit Beitrag
Immobilien
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum: Bewilligung muss in Zusammenhang mit Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen
KG, Beschluss vom 02.07.2015 - 1 W 558/14
Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 W 343/12, IMR 2013, 383). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.*)
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