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IBRRS 2015, 2540; VPRRS 2015, 0288
Mit Beitrag
Vergabe
Auftraggeber muss Regelung zur Wertung von Zulagepositionen treffen!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2015 - 3 VK LSA 54/15
1. Zulagepositionen sind solche Positionen, die regeln, dass der Auftragnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Vergütung zu einer Grundposition verlangen kann. Die Aufnahme von Zulagepositionen kommt dann zur Anwendung, wenn bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht feststeht, welche Schwierigkeiten die Ausführung der Teilleistung mit sich bringt.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Vergabeunterlagen regeln, ob oder inwieweit Zulagepositionen gewertet werden sollen.