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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2617; IMRRS 2015, 1142
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Mieterhöhung umfasst auch erst kürzlich abgeschlossene Modernisierung!
LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 67 S 130/15
Verlangt der Vermieter direkt nach abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung, kann der Mieter das so verstehen, dass der Vermieter sämtliche auch aus der Modernisierung herrührenden Rechte geltend machen und auf etwaige überschießende Rechte verzichten wollte.
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