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IBRRS 2015, 2628; VPRRS 2015, 0304
Mit Beitrag
Vergabe
Kein HOAI-Honorar für "Ideenskizze" im Verhandlungsverfahren!
OLG München, Urteil vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau
1. § 20 Abs. 3 VOF stellt eine eigene Anspruchsgrundlage als auch eine vergaberechtliche Verfahrensvorschrift dar.
2. Die Forderung einer "Ideenskizze, gerne auch Handskizze" ist kein Verlangen nach einem ausgearbeiteten Lösungsvorschlag.
3. Ein Lösungsvorschlag im Sinne von § 20 Abs. 3 VOF muss vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, damit Honoraransprüche ausgelöst werden.
4. Um Honoraransprüche auszulösen, muss ein gesamtplanerisches Konzept gefordert werden.