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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2643
Öffentliches Baurecht
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WG ausländischer Arbeitnehmer in allgemeinem Wohngebiet zulässig?
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 ME 126/15
1. Eine Wohngemeinschaft von ausländischen Arbeitnehmern kann in einem allgemeinen Wohngebiet im Einzelfall auch dann als Wohnnutzung im Sinne von §§ 3, 4 BauNVO zulässig sein, wenn die Schlafräume von jeweils zwei Personen belegt sind.*)
2. Eine Doppelbelegung von Schlafräumen schließt eine Wohnnutzung allerdings regelmäßig aus, wenn keine persönlichen Beziehungen zwischen den Bewohnern bestehen, weil dann ein Rückzug in das Private nicht in dem gebotenen Umfang möglich ist. Enger Freundschaften oder verwandtschaftlicher Bande bedarf es allerdings nicht.*)
