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IBRRS 2015, 3117
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Entsorgungsnachweise nicht vorgelegt: Auftraggeber kann kündigen!
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2013 - 11 U 18/13
1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Auftraggeber einen entsorgungspflichtigen Stoff (hier: Wirtschaftsdünger) abzunehmen, ordnungsgemäß zu entsorgen und dies nachzuweisen, liegt ein erfolgsbezogener Werkvertrag vor.
2. Bringt der Auftragnehmer die entsprechenden Versorgungsnachweise trotz Fristsetzung nicht bei, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen bzw. anfechten.
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