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1 Volltexturteil gefunden |
VPRRS 2015, 0314
Mit Beitrag
Brief- und Paketdienstleistungen
Branchenübliche Leistungen der Deutschen Post AG sind nicht automatisch vorauszusetzen!
VK Bund, Beschluss vom 05.05.2015 - VK 1-26/15
1. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsunterlagen in einem Angebot führen zwingend zum Ausschluss des Angebots; ein Ermessen steht dem Auftraggeber insofern nicht zu.
2. Zu den Vertragsunterlagen zählen insbesondere die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung.
3. Sind die Vorgaben der Ausschreibung allerdings objektiv nicht erfüllbar und damit für die Bieter unzumutbar, dürfen Angebote, die diese Bedingungen nicht einhalten, nicht ausgeschlossen werden.
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