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IBRRS 2015, 2706; IMRRS 2015, 1190
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Muss der Mieter Schimmelbildung vermeiden?
AG Bremen, Urteil vom 18.06.2015 - 9 C 447/13
1. Der Mieter hat durch überobligatorische Maßnahmen nicht dafür Sorge zu tragen, dass sich in einer bauphysikalisch gefährdeten Wohnung zukünftig keine Mängel bilden.*)
2. Nachzahlungsforderungen des Vermieters indizieren für das betreffende Betriebsjahr eine ausreichende Beheizung durch den Mieter.*)
3. Sofern sich ein etwaiger Mitverursachungsbeitrag des Mieters nicht konkretisieren lässt, haftet allein der Vermieter für Mängel der Mietwohnung (hier: Schimmelpilzbildung).*)
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