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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2719; VPRRS 2015, 0323
Mit Beitrag
Vergabe
Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.08.2015 - VgK-28/2015
1. Hersteller- und Typenbezeichnungen sind Kernbestandteil des Angebots und dürfen daher nicht nachgefordert werden.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist grundsätzlich zulässig, wenn diese sich in technischer Hinsicht unterscheiden.
3. Wenn ein Bieter mehrere technisch identische Hauptangebote eingereicht hat, scheidet eine Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise aufgrund der ansonsten möglichen Wettbewerbsbeeinflussung aus.