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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2750; IMRRS 2015, 1210
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Unnötige Schönheitsreparaturen: Wann bekommt der Mieter sein Geld zurück?
LG Berlin, Urteil vom 10.04.2015 - 63 S 318/14
1. Der Mieter hat nur dann einen Ersatzanspruch wegen rechtsgrundlos erbrachter Schönheitsreparaturen, wenn der herbeigeführte Dekorationserfolg dem entspricht, was der Vermieter im Zuge der Weitervermietung nutzen kann.
2. Ein Ersatzanspruch besteht außerdem nur dann, wenn der Mieter die Reparaturen am Ende des Mietverhältnisses durchführt und sie daher nicht ihm zu Gute kommen.
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