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IBRRS 2015, 2767; IMRRS 2015, 1218
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Rechtsanwälte
Muss der Anwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen selbst prüfen?
BGH, Beschluss vom 15.09.2015 - VI ZB 37/14
Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen.*)
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