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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2791; IMRRS 2015, 1226
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Betriebskostenabrechnung: Erklärung des Verteilungsschlüssels aus Vorjahr reicht aus!
AG Schöneberg, Urteil vom 15.04.2015 - 11 C 340/14
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann formell wirksam, wenn der Verteilerschlüssel für den Mieter nachvollziehbar ist.
2. Ist der Schlüssel nicht selbsterklärend (hier: Angabe von Zahlenkombinationen), muss er erläutert werden. Ist dies im Vorjahr bereits geschehen, ist dem Mieter auch ein Rückgriff auf die Erläuterungen des Vorjahres zuzumuten.
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