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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2796; IMRRS 2015, 1231
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Zuständigkeit des Verwalters unklar: Einholung von Rechtsrat im Interesse der Gemeinschaft?

AG Halle/Saale, Urteil vom 24.03.2015 - 120 C 3378/14

1. Eine Maßnahme erfolgt im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles nützlich ist. Das ist der Fall, wenn sich die Maßnahme bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten ausgerichteten Kosten-Nutzenanalyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Einzelfall als vertretbar erweist.

2. Bestehen seit Jahren Unklarheiten über die Zuständigkeiten des Verwalters nach der Gemeinschaftsordnung, ist das Einholen von Rechtsrat in einem konkret festgelegten finanziellen Rahmen eine solche Maßnahme im Interesse der Gemeinschaft.

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