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IBRRS 2015, 2797; IMRRS 2015, 1233
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Prozessuales
Wasserversorgungsvertrag gekündigt: Lieferstopp ist keine Verschlechterung!
AG Köpenick, Urteil vom 26.05.2015 - 14 C 1001/15
Ist ein Wasserversorgungsvertrag bereits gekündigt und wird das entsprechende Grundstück schon nicht mehr mit Wasser beliefert, führt eine zeitweilige Außerbetriebnahme des Anschlusses zu keiner Zustandsverschlechterung. Ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung der Außerbetriebnahme besteht damit nicht.
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