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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2832; IMRRS 2015, 1244
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Immobilienmakler
Makler sind nicht in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!
LG Gießen, Urteil vom 11.09.2015 - 8 O 7/15
1. Den Makler trifft gemäß § 16a Abs. 1 EnEV nicht die originäre Pflicht sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige die Pflichtangaben der EnEV enthält.
2. Die in § 16a EnEV aufgezählten Gruppen (Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber) sind abschließend.
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