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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2835; IMRRS 2015, 1246
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Mieter hat keinen Anspruch auf Unterlassung oder Rücknahme einer Abmahnung!
LG Berlin, Urteil vom 13.03.2015 - 65 S 396/14
1. Ein Recht zum Besitz an einer Räumlichkeit zur Mietwohnung kann sich auch aus einer bestehenden Stromanbindung ergeben.
2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Unterlassung oder Rücknahme einer Abmahnung, anders als ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, da in Mietverhältnissen eine persönliche Pflichtenbildung fehlt. Die Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag kann keine Fürsorgepflicht begründen.
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