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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2842; IMRRS 2015, 1248
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Gewerberaummiete
Mangel nicht angezeigt: Mietminderung ausgeschlossen!
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.09.2015 - 6 U 99/14
1. Kennt der Mieter einen Mangel bei Begründung des Mietverhältnisses, so kann eine Mietminderung unabhängig vom vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht geltend gemacht werden.
2. Eine Mietminderung ist ferner beim Unterlassen der erforderlichen Anzeige ausgeschlossen, selbst wenn ein Mangel der Mietsache besteht (vorliegend in Form der fehlenden Heizungsmöglichkeit infolge Frostschadens).
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