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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2846; IMRRS 2015, 1251
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Wohnungseigentum und Teileigentum
Dach trotz Sturm und Wasserschaden nicht kontrolliert: Verwalter haftet für erhöhten Schaden!
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 03.02.2015 - 750 C 16/14
Unterlässt der Verwalter trotz Sturmwetterlage und bereits aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden in einer Dachgeschosswohnung unter einem Flachdach eine Kontrolle des Daches oder die Begehung durch ein Fachunternehmen und verlässt er sich dabei nur auf die Einschätzung eines Mieters im Haus, haftet er dem Sondereigentümer für den - vermeidbaren- erhöhten Schaden wegen Unterlassens von gebotenen Eilmaßnahmen.
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