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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2894; IMRRS 2015, 1279
Sachverständige
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Mit Beitrag
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Literaturrecherche wird nicht vergütet!
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015 - 6 W 11/15
1. Bei eklatanten Fehlern in der Kostenaufstellung des Sachverständigen kann auf dessen Rechnung nicht zurückgegriffen werden.*)
2. Wendet der Sachverständige bei der Gutachtenerstellung ein Mehrfaches über der üblichen Stundenzahl auf, ist der Kostenaufwand auf den von Gutachten mit vergleichbarem Sachverhalt herabzusetzen.*)
3. Zeiten für Literaturrecherche sind nur in Ausnahmefällen anzuerkennen.*)
4. Ein Missverhältnis im Sinne von § 407a Abs. 3 Satz 2, 1. Alt. ZPO ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Vergütung des Sachverständigen mehr als die Hälfte des Streitwerts erreicht.*)
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