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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2919
Mit Beitrag
Bauhaftung
Generalunternehmer muss keine Bautreppe herstellen!
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.09.2015 - 11 U 39/15
Ein als Bauträger tätiger Generalunternehmer ist nicht verpflichtet, bei der Errichtung eines Einfamilienhauses, eine Treppe oder einen Laufsteg für den Aufstieg vom Erdgeschoss in das Obergeschoss herzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Aufstieg zu Arbeitsplätzen erforderlich ist.
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