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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2925
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Flüchtlingsunterkunft neben reinem Wohngebiet zulässig?
VG Köln, Beschluss vom 08.09.2015 - 2 L 2072/15
1. Bei der Bewertung von Gefahren und Beeinträchtigungen nachbarlicher Interessen können nur solche Störungen berücksichtigt werden, die typischerweise bei der bestimmungsgemäßen Nutzung des Vorhabens auftreten und von bodenrechtlicher Relevanz sind. Anderen Gefahren kann im jeweiligen Einzelfall mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts und des zivilen Nachbarrechts begegnet werden.
2. Es ist kein im baurechtlichen Sinne schützenswerter Belang, bei einer Nutzung, die typischerweise Wohngeräusche verursacht, nach verschiedenen Personengruppen und deren sozialtypischen Verhaltensweisen zu differenzieren.
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