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IBRRS 2015, 2926
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Einhaltung der Abstandsflächen spricht gegen erdrückende Wirkung!
VGH Bayern, Beschluss vom 30.09.2015 - 9 CS 15.1115
1. Maßgeblich für die Frage, ob einem Vorhaben abriegelnde oder erdrückende Wirkung zukommt, ist eine Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls. Eine solche Wirkung kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen „übergroßen“ Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht.
2. Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächen ist hierbei ein Indiz dafür, dass keine erdrückende Wirkung vorliegt.
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