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IBRRS 2015, 2931; IMRRS 2015, 1300
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Gewerberaummietrecht
Befristeter Mietvertrag kann nicht gekündigt werden!
OLG Köln, Urteil vom 18.09.2015 - 1 U 28/15
1. Die Kündigung eines Mietvertrags ist nicht möglich, wenn er wirksam befristet war. Dabei stehen der Wirksamkeit der Befristung die Vorschriften zur Wahrung der Schriftformerfordernisse nicht entgegen.
2. Die Berufung auf einen Schriftformmangel verstößt allerdings gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Vermieter eine von ihm verursachte Schriftformverletzung dazu nutzt, einen auf bestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag in einen solchen auf unbestimmte Zeit zu verändern.
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