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IBRRS 2015, 2956
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Grundstück grenzt an unbefahrbaren Wohnweg: Gilt es als erschlossen?
BVerwG, Beschluss vom 29.09.2015 - 9 B 42.15
Ein Grundstück, das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, wird durch diesen Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen, sofern das Bebauungsrecht eine Erreichbarkeit in Form einer nur fußläufigen Zugänglichkeit für die Bebaubarkeit des Grundstücks ausreichen lässt (im Anschluss an Urteil vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 = NVwZ-RR 1996, 463).*)
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