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IBRRS 2015, 2961
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Architekt führt kein Bautagebuch: Kann das Honorar gemindert werden?
OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2013 - 12 U 103/12
1. Führt der Architekt kein Bautagebuch, stellt dies nur dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel des Architektenwerks dar, wenn das Führen eines Bautagebuchs vertraglich vereinbart war.
2. Rechnet der Auftraggeber gegenüber dem Honoraranspruch des Architekten mit Schadensersatzforderungen wegen Bauaufsichtsfehlern auf, muss er zu den von ihm behaupteten Schäden hinreichend konkret vortragen (hier verneint).
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