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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2964; VPRRS 2015, 0363
Mit Beitrag
Vergabe
Zweifel an der Ausschreibungskonformität sind aufzuklären!
VK Bund, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 1-86/15
1. Ein Ausschluss wegen Änderung der Vertragsunterlagen nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 kommt nur in Betracht, wenn der tatsächlich angebotene Leistungsinhalt von der Leistungsbeschreibung abweicht.
2. Muster sind vergaberechtlich wie Bietererklärungen zu behandeln. Es ist im Einzelfall zu ermitteln, welche Erklärung mit einem Muster abgegeben werden soll.
3. Sind durch ein Muster Zweifel an der Ausschreibungskonformität eines Angebots entstanden, bedarf es - statt eines Ausschlusses - zunächst der Aufklärung.