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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2967; VPRRS 2015, 0364
Mit Beitrag
Vergabe
Auch Studentenwohnheime sind Hochschulgebäude!
VK Nordbayern, Beschluss vom 30.09.2015 - 21.VK-3194-33/15
1. Der Begriff der Hochschulgebäude ist extensiv auszulegen und umfasst daher auch Studentenwohnheime.*)
2. Bei den Kosten des Vorhabens sind die gesamten Projektkosten einzuberechnen. Es kommt hierbei zum einen nicht auf die nach dem Zuwendungsbescheid benannten "förderfähigen Kosten" an, zum anderen sind aus der Kostenschätzung der VSt nicht einzelne Positionen abzuziehen. Auf den Begriff des Auftragswertes i.S.d. § 3 VgV kommt es gerade nicht an. Der Begriff des Vorhabens in § 98 Nr. 5 GWB ist insoweit weiter zu fassen.*)
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