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IBRRS 2015, 3016; IMRRS 2015, 1358
Mit Beitrag
Immobilien
Kaufvertrag an bestimmten Bebauungsplan geknüpft: Verstoß gegen das Koppelungsverbot?
BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 307/13
1. Ein Kaufvertrag, mit dem eine Gemeinde ein Grundstück unter der aufschiebenden Bedingung verkauft, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt zustande kommt, verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB.*)
2. Der Käufer kann sich von einem in dieser Weise aufschiebend bedingten Vertrag lösen, wenn ihm ein Zuwarten auf das Gelingen der Bauleitplanung unzumutbar geworden ist.*)
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