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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3025; VPRRS 2015, 0376
Mit Beitrag
Vergabe
Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!
VK Sachsen, Beschluss vom 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
1. Unterhält ein Bieter zwei unterschiedliche Firmen, muss er bei der Anfertigung und Verwendung eines Firmenstempels für Firmenklarheit im handelsrechtlichen Sinne sorgen. Dazu gehört, dass im Firmenstempel ein eindeutiger Hinweis auf die entsprechende Gesellschaftsform geführt wird.*)
2. Zwischen dem Bieter, der das Angebot abgegeben hat und demjenigen, der den Zuschlag erhalten soll, muss eine unzweideutige Identität vorliegen, insbesondere, wenn zwei Firmen mit ähnlichen Namen auf dem Markt agieren.*)
3. Zweifel darüber, wer das Angebot unterbreitet hat und wer Vertragspartner werden soll, stellen einen Ausschlussgrund gemäß §§ 13, 16 EG VOB/A dar.*)