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IBRRS 2015, 3035; IMRRS 2015, 1370
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Wohnungseigentum und Teileigentum
Kosten für eigenen Rechtsanwalt bei Verfahrensbeitritt nicht zu erstatten!
LG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2015 - 7 T 63/14
Die Kosten im Sinne von § 50 WEG sind zu erstatten, wenn der Beigeladene selbst ein Wohnungseigentümer ist und dieser auf einer Parteiseite als Streithelfer beitritt. Der Kostenerstattungsanspruch erfasst jedoch nicht die Konstellation, dass der als Streithelfer dem Prozess beigetretene Verwalter neben einem oder mehreren Wohnungseigentümern einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt.
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