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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3053; IMRRS 2015, 1383
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Verlängerung der Verjährungsfristen muss hervorgehoben werden!
AG Köpenick, Urteil vom 23.06.2015 - 7 C 71/15
Der Mieter muss nicht damit rechnen, dass auf der letzten Seite eines Formularmietvertrages eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache geregelt ist, zumal wenn die verlängerte Frist nicht drucktechnisch hervorgehoben wird. Eine derartige Klausel wird nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
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