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IBRRS 2015, 3077; IMRRS 2015, 1479
Mit Beitrag
Immobilien
Zweigruppige Kinderkrippe in reinem Wohngebiet zulässig?
VGH Bayern, Beschluss vom 19.10.2015 - 2 CS 15.1866
1. Eine zweigruppige Kinderkrippe mit 24 Betreuungsplätzen ist in einem (faktischen) reinen Wohngebiet regelmäßig allgemein zulässig, da sie gebietsverträglich ist und den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen wird.
2. Eine solche Kinderkrippe kann im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme unzulässig sein, wenn der durch das Vorhaben ausgelöste und diesem zuzurechnende Fahrzeugverkehr im Hinblick auf die Lärmbelästigung oder den hierdurch bewirkten Park- oder Parksuchverkehr ein Ausmaß erreicht, das eine unzumutbare und damit rücksichtslose Beeinträchtigung zur Folge hat (hier verneint).
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