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IBRRS 2016, 0065; VPRRS 2016, 0012
Mit Beitrag
Vergabe
Beurteilungsmaßstab für Bewertungsmatrix ist vorab bekannt zu geben!
VK Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - VgK-39/2015
1. Der Auftraggeber darf der Wertung der Angebote nur solche Kriterien zu Grunde legen, die er in der angewendeten Form den Bietern zuvor mitgeteilt hat.
2. Der Auftraggeber hat den Bietern offenzulegen, nach welchen die Kriterien die Punkte der Bewertungsmatrix vergeben werden. Wird ein solcher Beurteilungsmaßstab für die Bewertungsmatrix erst erstellt, nachdem alle Angebote vorliegen, ist das vergaberechtswidrig.
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