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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3157; IMRRS 2015, 1425
Prozessuales
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Herausgabe eines Grundstücks: Sicherheitsleistung kann angeordnet werden!
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.09.2015 - 12 W 84/15
Über das Miet- und Pachtrecht hinausgehend liegt für die Anordnung einer Sicherheitsleistung eine Räumungsklage im Sinne des § 283a Abs. 1 ZPO immer schon dann vor, wenn Räumung oder Herausgabe einer unbeweglichen Sache begehrt wird; der Rechtsgrund des Anspruchs ist gleichgültig.*)
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