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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3255; IMRRS 2015, 1484
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Prozessuales
Vermieter klagt auf Miete, Voraus-, Nachzahlung und Mahnkosten: Mehrere Streitgegenstände!
AG Hanau, Urteil vom 28.10.2015 - 37 C 44/15
1. Aus dem Klagevorbringen muss sich ergeben, welche von mehreren dem Klagezeitraum unterfallenden Ansprüchen dem geltend gemachten Betrag zugrunde liegen.
2. Werden mehrere Forderungsarten (hier: Nettomiete, Betriebskostenvorauszahlungen, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen und Mahnkosten) eingeklagt, ist eine "Saldoklage" nicht zulässig.
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