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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3284
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Bauvertrag
Vor Abnahme die Aufrechnung erklärt: Kein Vertragsstrafenvorbehalt erforderlich!
BGH, Urteil vom 05.11.2015 - VII ZR 43/15
Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 04.11.1982 - VII ZR 11/82, BGHZ 85, 240 = NJW 1983, 384).*)