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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3293; IMRRS 2015, 1505
Mit Beitrag
Gewerberaummietrecht
Änderung der Miethöhe unterliegt Schriftformerfordernis!
BGH, Urteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14
1. Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar.*)
2. Zur Frage, wann eine Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen.*)
3. Zur Formbedürftigkeit von Vereinbarungen zu am Mietobjekt durchzuführenden Um- und Ausbaumaßnahmen.*)