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IBRRS 2016, 0003; IMRRS 2016, 0003
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Prozessuales
Zuständigkeits- oder Rechtsmittelstreitwert einer Auskunftsklage?
BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 28/14
Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.*)
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