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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0019
Bauvertrag
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Nach Wasserschaden Maßnahmenprotokoll erstellt: Mangel dem Grunde nach anerkannt!
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2015 - 12 U 176/13
1. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist (hier) ein Vertrag, der einen bestehenden Mängelanspruch dadurch verstärkt, dass tatsächliche und rechtliche Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Haftungsgrund ausgeschlossen sind.
2. Erstellt der Auftragnehmer nach einem Wasserschaden ein Maßnahmenprotokoll, in dem nicht nur festgehalten wird, dass der Schaden auf einem Materialfehler beruht, sondern auch die weitere Vorgehensweise der Schadensbeseitigung und eine grundsätzliche Kostenübernahme durch den Auftragnehmer festgelegt wird, liegt ein solches deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor.
