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IBRRS 2016, 0092; IMRRS 2016, 0060
Mit Beitrag
Gewerberaummietrecht
Wie wird die Beeinträchtigung des "Bestandsmieters" im Rahmen der Minderung bemessen?
OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2015 - 18 U 19/15
1. Bei der Frage, ob und inwieweit ein anderer Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch des "Bestandsmieters" beeinträchtigt, ist sowohl die konkrete Ausgestaltung des Betriebs des anderen Mieters als auch der in dem anderen Mietvertrag vereinbarten Mietzweck in die Betrachtung einzubeziehen.*)
2. Zur Feststellung und Bemessung der Beeinträchtigung des "Bestandsmieters" im Rahmen der Minderung bedarf es - anders als bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - nicht der Auswertung der Umsatzentwicklung des betroffenen Mieters.*)
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