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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0125; IMRRS 2016, 0079
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Prozessuales
WEG: Wann tritt Zuständigkeitskonzentration ein?
BGH, Beschluss vom 12.11.2015 - V ZB 36/15
Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG handelt; dagegen ist es unerheblich, wenn in erster Instanz nicht der nach dem Geschäftsverteilungsplan für diese Streitigkeiten zuständige Amtsrichter entschieden hat.*)
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